Die Alpen rund um Andermatt sind Lebensraum zahlreicher Wildtiere – von Steinbock und Gämse über Murmeltiere bis hin zu diversen Vogelarten. Wer aufmerksam unterwegs ist, entdeckt Spuren, Bewegungen oder hört charakteristische Rufe. Oft bleiben die Tiere jedoch im Verborgenen, denn sie sind scheu und meiden den Kontakt mit Menschen. Damit die alpine Tierwelt langfristig erhalten bleibt, ist ein respektvoller Umgang mit der Natur entscheidend.
Wildtierfreundliches Verhalten
Wildtiere leben in einem sensiblen Ökosystem. Jede Jahreszeit stellt sie vor andere Herausforderungen:
Frühling & Sommer: Aufzucht der Jungtiere, Nahrungssuche
Herbst: Vorbereitung auf den Winter
Winter: Energiesparen unter schwierigen Bedingungen
Besonders im Winter sind Tiere auf ihre Energiereserven angewiesen. Nahrung ist knapp, die Fortbewegung im Schnee kostet Kraft. Viele Arten reduzieren ihre Aktivität auf ein Minimum, suchen geschützte Rückzugsorte oder passen ihre Körperfunktionen an. Störungen durch Menschen können Fluchtreaktionen auslösen und damit wertvolle Energie verbrauchen. Deshalb gilt: Abstand halten, Wege nicht verlassen und Rückzugsräume respektieren.
Vier Regeln zum Schutz der Wildtiere
Damit die Tierwelt in Andermatt langfristig erhalten bleibt, bitten wir dich, folgende Grundregeln zu beachten:
Wildruhezonen und Wildschutzgebiete respektieren: Wildtiere ziehen sich dorthin zurück und benötigen diese Rückzugsräume.
Im Wald auf markierten Wegen und Routen bleiben.
Waldränder und schneefreie Flächen meiden: Diese Bereiche sind bevorzugte Aufenthaltsorte der Tiere.
Hunde an der Leine führen, insbesondere im Wald und in Schutzgebieten.
Mit diesen Massnahmen leisten Einheimische und Gäste einen aktiven Beitrag zum Erhalt der Wildtiere in unserer Bergwelt.
Wildschutzgebiete & Wildruhezonen
In und um das Skigebiet Andermatt+Sedrun+Disentis sind Wildschutzgebiete und Wildruhezonen ausgeschieden. Sie dienen dem Schutz der Tiere und sichern ihnen notwendige Ruhe. Die Gebiete sind
auf Pistenplänen meist grün markiert
teilweise vor Ort ausgeschildert
Wichtiger Hinweis
Das Befahren von Wildruhezonen ist vom 1. Dezember bis 30. April verboten. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsbussen von bis zu CHF 150 sowie Ticketentzug geahndet werden.
Planung & weiterführende Informationen
Für eine verantwortungsvolle Tourenplanung stehende folgende Dokumente zur Verfügung:
Weitere Informationen zum Thema Tierwelt, Wildruhezonen und Naturschutz:
Informationen zur Hundehaltung in der Region:
